Ein vollständiger Überblick über eingesetzte KI-Systeme ist eine wichtige Grundlage für die Umsetzung des EU AI Acts. Die Verordnung gilt grundsätzlich seit dem 2. August 2024, ihre einzelnen Vorschriften werden jedoch zu unterschiedlichen Zeitpunkten anwendbar. Viele Regelungen greifen ab dem 2. August 2026. Unternehmen sollten ihre Systeme deshalb frühzeitig erfassen.
Erst wenn bekannt ist, welche KI-Systeme im Unternehmen eingesetzt werden, können Risikokategorie und Unternehmensrolle sinnvoll eingeordnet werden. Davon hängt wiederum ab, welche Pflichten und Kontrollen erforderlich sind.
KI-Systeminventar für den EU AI Act aufbauen
Der EU AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz und behandelt daher nicht jede KI-Anwendung gleich. Für Hochrisiko-KI-Systeme bestehen besonders umfangreiche Vorgaben. Im Systeminventar sollten Unternehmen mindestens dokumentieren, welches KI-System genutzt wird, welchen Zweck es erfüllt, in welchem Bereich es eingesetzt wird und welche Personen verantwortlich sind.
Risikomanagement und Datenqualität ergänzen
Bei Hochrisiko-KI-Systemen sieht der EU AI Act ein Risikomanagementsystem vor. Relevante Risiken sind systematisch zu identifizieren und zu bewerten; geeignete Maßnahmen müssen vorgesehen werden. Darüber hinaus ist die Qualität der Daten wichtig. Je nach System bestehen Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdatensätze.
Kontrollen, Protokolle und Aufsicht verbinden
Eine technische Protokollierung soll relevante Vorgänge während des Betriebs von Hochrisiko-KI nachvollziehbar machen. Zusätzlich verlangt der EU AI Act geeignete menschliche Aufsicht. Unternehmen sollten deshalb Verantwortlichkeiten, konkrete Kontrollschritte und Eskalationswege dokumentieren. Betreiber müssen darüber hinaus die für ihre Rolle geltenden Vorgaben beachten und das System entsprechend der bereitgestellten Gebrauchsanweisung verwenden.
FAQ zum EU AI Act
Warum brauchen Unternehmen ein KI-Systeminventar?
Es schafft Transparenz darüber, welche KI-Systeme eingesetzt werden und bildet eine Grundlage für die weitere Risikoeinordnung und Kontrolle.
Welche Angaben gehören in das Inventar?
Sinnvoll sind insbesondere System, Zweck, Einsatzbereich und verantwortliche Personen.
Sind alle Systeme gleich zu behandeln?
Nein. Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz; die Anforderungen hängen unter anderem von der Risikokategorie ab.
Welche Prozesse sollten ergänzt werden?
Je nach System sind Risikobewertungen, Datenkontrollen, technische Protokollierung, menschliche Aufsicht und Eskalationswege relevant.
Fazit
Ein strukturiertes KI-Systeminventar schafft die notwendige Übersicht für weitere Compliance-Schritte. Werden Systeme, Verantwortlichkeiten und Einsatzbereiche sauber erfasst, lassen sich Risiken und erforderliche Kontrollen gezielter zuordnen und in bestehende Governance-Prozesse integrieren.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz erstellt und fachlich redaktionell geprüft.

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