Umzugskosten absetzen

Ein Umzug kann steuerlich Vorteile bringen

Ein Wohnungswechsel ist meist mit erheblichen Ausgaben verbunden. Wenn der Umzug jedoch beruflich notwendig ist, können viele Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden. Das Steuerrecht bietet Arbeitnehmern hier interessante Möglichkeiten zur Entlastung.

Beruflicher Anlass als Voraussetzung

Damit das Finanzamt Ihre Umzugskosten anerkennt, muss der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgen. Typische Beispiele sind:

  • Aufnahme einer neuen Tätigkeit
  • Wechsel des Arbeitgebers
  • Versetzung innerhalb eines Unternehmens
  • deutliche Reduzierung der täglichen Pendelzeit

In diesen Fällen können viele Kosten rund um den Umzug als Werbungskosten angesetzt werden.

Welche Umzugskosten steuerlich relevant sind

Zu den absetzbaren Umzugskosten gehören unter anderem:

  • Kosten für Transport und Umzugsunternehmen
  • Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen
  • Maklerprovisionen
  • doppelte Mietzahlungen
  • Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung

Zusätzlich kann eine Pauschale für weitere Nebenkosten angesetzt werden.

So tragen Sie die Kosten richtig ein

Alle beruflich bedingten Umzugskosten werden in der Anlage N der Steuererklärung angegeben. Wichtig ist dabei, dass Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren.

Fazit

Ein beruflicher Wohnungswechsel verursacht zwar Kosten, kann aber auch steuerliche Vorteile bringen. Wer seine Umzugskosten korrekt angibt, kann seine Steuerlast deutlich reduzieren.


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